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Elektronische Scheidung

 

Das sollten Sie vorab wissen:

 

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine vollständige elektronische Scheidung. Regelmäßig wird das persönliche Erscheinen beider Eheleute bei der Scheidungshauptverhandlung vom Gericht angeordnet.

 

Da wir aber im Hinblick auf den elektronischen Rechtsverkehr mit gutem Beispiel voran gehen und auch die bestehenden Möglichkeiten ausnutzen wollen, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, Formalitäten soweit möglich bequem auf elektronischem Weg* zu regeln.

 

Wenn Sie dieses Online-Angebot nutzen, dann werden Sie in einzelnen Schritten durch die "elektronische Scheidung" geführt.

 

Hier der Wegweiser durch die einzelnen Schritte:

 

Schritt 1: Hinweis auf Vergütung und evtl. Prozesskostenhilfe

Schritt 2: Vollmacht erteilen

Schritt 3: Scheidungsantrag ausfüllen

 

Möchten Sie die „elektronische Scheidung“ in die Wege leiten? Dann klicken Sie bitte weiter!

 

  Weiter zum 1. Schritt der elektronischen Scheidung  

 

*Beachten Sie bitte folgenden Warnhinweis: Es gibt keinen ganz sicheren Datenverkehr über das Internet! Es besteht immer die Gefahr "abgehört" zu werden!

 
 
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Rechtsanwalt Rüdiger Hippler
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