anwaltliche Grundversorgung      Bergschäden  Bildergalerie Bergschäden   Bergschaden online  Familienrecht  Das Team

 

   

Eine kurze Geschichte des Bergrechts

 

Die Anfänge des Bergbaus auf und unter „deutschem“ Gebiet – zu welcher Zeit auch immer – dürften im 7. Jahrhundert n. Chr. zu suchen sein. Es entstanden gewohnheitsrechtliche Grundsätze, die sich den jeweiligen Handlungsweisen der beteiligten Kreise anpassten.
Erst im 12. Jahrhundert wurden die ersten Regelungen schriftlich festgehalten (Ronkallische Konstitution von Friedrich Barbarossa). Es entstand das Bergregal, zunächst ein ausschließlich königliches Recht. Bergleute kamen ins Land und beuteten den Berg für die „Könige“, aber bereits auch für die Kirche aus (Vertrag des Bischof von Trient mit den Bergleuten aus dem Jahr 1185 n. Chr.).
Im 15. Jahrhundert ging es dann mit der eigentlichen Berggesetzgebung los. Es entstanden die Bergordnungen von Schneeberg, Annaberg und Joachimsthal (1492 – 1518), die Schlesiche Bergordnung, die Cleve-Bergische und die Kurkölnische Bergordnung (1542 – 1669).

1794 trat zwar das allgemeine preußische Landrecht inklusiv bergrechtlicher Bestimmungen in Kraft, die alten Bergordnungen galten aber weiter und gingen gegebenenfalls vor.
Bis 1851 galt das Direktionsprinzip. Erst durch das Gesetz über die Verhältnisse der Miteigentümer eines Bergwerks aus dem Jahre 1851 wurden wesentliche Befugnisse auf die Eigentümer übertragen und die von diesen zu zahlenden Steuern halbiert!
1865 trat das Allgemeine Berggesetz (ABG) für die preußischen Staaten in Kraft. Es galt etwa bis zur Machtergreifung der Nazis, die auch insoweit ihr eigenes Recht schufen.
Nach dem 2. Weltkrieg galten die von den früheren Ländern erlassenen bergrechtlichen Bestimmungen als Landesrecht bis 1980 weiter. Im Jahre 1980 ist das Bundesberggesetz in Kraft getreten. Es hat bis heute Gültigkeit.

 

*als vertiefende und weiterführende Lektüre sei empfohlen das Buch von Kremer/Neuhaus genannt Wewer: Bergrecht 

 
             
   Zurück  
 

Rechtsanwalt Rüdiger Hippler
August-Schmidt-Platz 1, 45896 Gelsenkirchen (am Hasseler Markt),
Telefon: 0209/64925, 0209/638043, Telefax: 0209/64994, E-Mail: kanzlei@ra-hippler.del
ei@ra-hippler.de

Impressum