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Kurze Geschichte des Bergrechts
   

Bergschäden/Bergschadenregulierung

 

Nur wenig belastet den Hauseigentümer mehr, als die Beschädigung seines Hauses durch untertägigen Kohlebergbau, wie er momentan und in der Vergangenheit im geamten Ruhrgebiet stattgefunden hat und nach
wie vor stattfindet. Vermutlich wird jeder Eigentümer, der ein Haus in dem besonders betroffenen Gebiete hat,
hier eine (oftmals leidvolle) Geschichte erzählen können.

 

Um den Verursacher wegen vorhandener Schäden oder auch noch drohender Schäden in Regress nehmen zu können, ist es erforderlich, von Anfang an den richtigen Weg einzuschlagen.

 

Hierzu muss der Eigentümer zunächst wissen, dass der Schadensverursacher, nämlich die im Namen und auf Rechnung der Ruhrkohle AG handelnde Deutsche Steinkohle AG (DSK) nicht nur die bergbaubedingten
Schäden beheben bzw. ausgleichen muss, sondern auch die Kosten eines im Rahmen der Schadensregulierung tätig gewordenen Rechtsanwaltes zu erstatten hat.

 

Daher empfiehlt es sich, die Schadenregulierung von Anfang an in kompetente Hände zu legen, denn nur der Rechtsanwalt ist der unabhängige Vertreter Ihrer rechtlichen und damit auch Ihrer bergschadenrechtlichen Interessen.

 

Wir bieten Ihnen einen Komplettservice bei der Schadensanmeldung und Schadensregulierung. Wir überwachen die Schadensdokumentation und übernehmen den kompletten Schriftverkehr mit der Deutsche Steinkohle AG (DSK). Wir sind bei jeder Ortsbesichtigung anwesend und können Ihnen kompetente Partner im Hinblick auf alle mit der Bergschadenregulierung zusammenhängenden technischen Sonderprobleme empfehlen und vermitteln.

 

Ich biete Ihnen hier einen Vollservice inklusive Bestandsaufnahme und Dokumentation auf DVD mit umfangreichem Fotomaterial und stehe Ihnen von der ersten Besichtigung der Schäden an Ihrem Hause bis zur abschließenden Verhandlung oder Prozessführung mit der Deutsche Steinkohle AG (DSK) zur Seite. Mein Mitarbeiter Norbert Bolduan wird sich hierbei als staatlich geprüfter Bautechniker um alle technischen Belange kümmern.

 

Darum sollten Sie sich einen Gefallen tun und Ihren Bergschadenfall nicht selbst bearbeiten, sondern hiermit einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Schadenssachbearbeitung von Anfang an in geregelte Bahnen leitet.

 

Wenn Sie möchten, dann können Sie gleich hier über "Bergschaden online" Kontakt mit uns aufnehmen.

 
             
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Rechtsanwalt Rüdiger Hippler
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