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Anwaltliche Grundversorgung
Auch wenn es heute einfach erscheint, aus vielerlei Quellen persönlichen, telefonischen oder gar elektronischen rechtlichen Rat zu erhalten, ist dennoch nur der deutsche Rechtsanwalt der berufene Vertreter der rechtlichen Interessen der Bürger sowie der Unternehmen und sonstigen Vereinigungen. Nur der Rechtsanwalt unterliegt der Schweigepflicht, nur dem Rechtsanwalt ist es verboten, widerstreitende Interessen anzunehmen und nur der Rechtsanwalt ist ausschließlich den Interessen seines Auftraggebers verpflichtet. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Hippler hat es sich daher auch zum Ziel gesetzt, den Dorstener Bürgern die anwaltliche Grundversorgung zu bieten, sei es bei einem Verkehrsunfall, sei es bei einem gescheiterten Autokauf, aber auch bei allen alltäglichen und nicht alltäglichen Problemen, mit welchen jeder Bürger dann und wann leider zu kämpfen hat. Hierbei gilt, den Rechtsanwalt nicht erst dann aufzusuchen, wenn die Probleme bereits entstanden sind, sondern besser bereits vor einer erforderlichen Entscheidungsfindung sich rechtlichen Rat einzuholen. Sowohl außergerichtlich, wie auch gerichtlich werden wir daher Ihre Interessen in vollem Maße und mit der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit vertreten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Rechtsschutzfälle und nehmen Ihnen dabei den kompletten Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Darüber hinaus fühlen wir uns dem Grundsatz der pro-bono-Arbeit verbunden und bearbeiten daher gern auch Ihre Beratungshilfe- bzw. Prozesskostenhilfemandate. |
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